Mietbedingungen

§ 1 – Wirksamkeit der Buchung

Die Buchung ist erst wirksam, wenn der Mieter eine schriftliche Buchungsbestätigung vom Vermieter erhalten hat. Das Angebot und die Annahme allein begründen keinen Mietvertrag.

§ 2 – Stornierung

Die gebuchte Ferienwohnung kann jederzeit schriftlich und gegen Gebühr storniert werden. Beim Rücktritt vom Mietvertrag (Stornierung) hat der Vermieter Anspruch bis auf 100% des Mietbetrages. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Die Stornokosten berechnen sich wie folgt:

• bis 45 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
• 44 – 30 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
• 29 – 22 Tage vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises
• 21 – 8 Tage vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises
• ab 7 Tage vor Reiseantritt und bei Reiseabbruch: 100 % des Reisepreises.

Die Höhe des Reisepreises für Zwecke der Stornokosten umfasst die Übernachtungskosten ohne Endreinigung.

Zusätzlich erheben wir bei jeder Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von einmalig 40,-€.

Im Fall eines Reiseverbotes für den Mieter, erlassen durch die Bundesrepublik Deutschland, das Land Schleswig-Holstein oder durch das Bundesland am Wohnsitz des Mieters hat der Mieter Anspruch auf eine kostenlose Stornierung.

§ 3 – Übernahme und Rückgabe des Mietobjekts

Bei Übernahme der Ferienwohnung ist die Einrichtung, Wäsche, Geschirr und der Hausrat zu überprüfen. Auf eventuelle Mängel ist sofort hinzuweisen. Für die vom Mieter eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen. Der Mieter ist für das Mietobjekt und dessen gesamte Einrichtung verantwortlich. Er hat es pfleglich zu behandeln und verpflichtet sich, alle durch ihn oder seine Mitbewohner entstandenen Schäden zu ersetzen. Bei Abreise ist die Wohnung in einem sauberen, besenreinen Zustand zu hinterlassen.

Für nicht gemeldete Schäden behalten wir uns vor, zusätzlich zum Schadenersatz eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100€ zu berechnen.

§ 4 – An- und Abreisezeiten

Der Mieter kann das Mietobjekt am Anreisetag ab 15.00 Uhr beziehen, am Abreisetag ist das Mietobjekt bis 10.00 Uhr zu räumen.

§ 5 – Gästeanzahl

Das Mietobjekt darf nur mit der in der Buchungsbestätigung vereinbarten Personenanzahl bewohnt werden. Sollte das Mietobjekt vom Mieter ohne schriftliches Einverständnis des Vermieters mit einer höheren Anzahl, als der in der Buchungsbestätigung vereinbarten Anzahl bewohnt werden, steht dem Vermieter ein außerordentliches, sofort wirksames Kündigungsrecht des Mietvertrages zu. Eine Erstattung des Reisepreises inklusive Endreinigung, auch nur anteilig, steht dem Mieter in einem solchen Fall nicht zu.

§ 6 – Haustiere

Haustiere sind in dem Mietobjekt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung im Mietvertrag gestattet. Hunde sind in unseren Wohnungen im Erdgeschoss des 4Hafenzeiten (NIE.1 bis NIE.3) sowie in Wohnung NIE.11 grundsätzlich willkommen (gegen Entgelt). Folgende Regeln bitten wir jedoch zu beachten:

• Der Hund sollten stubenrein sein
• Der Hund hat sein eigenes Lager. Die Stühle, Sessel, Couch und das Bett sind ausschließlich für Herrchen und Frauchen vorgesehen. Gleiches gilt für Decken, Bettwäsche und Handtücher, die von uns zur Verfügung gestellt werden.
• Andere Gäste sollten durch das Bellen oder andere Geräusche des Hundes nicht gestört werden.
• Außerhalb der eigenen Ferienwohnung sind die Hunde im Gebäude stets in Begleitung und an einer Leine zu führen.
• Der Hund sollte es gewohnt sein, mit Menschen und anderen Hunden in Kontakt zu sein.

Dies sind einige notwendige Hinweise im Interesse aller Beteiligten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Grundregeln aufgrund unserer Erfahrungen aufgestellt haben.

Die Beseitigung von Schäden oder spezielle Reinigungen werden (zusätzlich zur täglichen Hundelogis) ggf. in Rechnung gestellt.

§ 7 – Erstattung der Kurabgabe

Die Kurabgabe gemäß örtlicher Kurabgabesatzung ist vom Mieter vor der Anreise zu überweisen. Die Kurkarten werden grundsätzlich elektronisch spätestens am Anreisetag zugestellt, sofern die notwendigen Daten für alle Mitreisenden zur Verfügung gestellt worden sind. Ausgedruckte Kurkarten können bei der Tourist-Info im Haus des Kurgastes in Niendorf/O. oder im Alten Rathaus in Timmendorfer Strand bezogen werden.

§ 8 – Nutzung des hauseigenen W-LAN

Die Nutzung des Internets ist per W-LAN kostenlos möglich. Wir weisen darauf hin, dass das kostenfreie W-LAN nicht Bestandteil des Mietvertrages ist und daher im Falle einer Störung keine Mietminderung geltend gemacht werden kann. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internetzugangs zu gestatten, insbesondere sind Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzureichen.

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN oder die Kabelverbindung nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Dementsprechend hat der Gast für die Sicherung seines Endgeräts gegen Schadsoftware selbst zu sorgen.

Die Nutzung des Anschlusses erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am Endgerät des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, die Schäden werden vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter verursacht.

Für die über den Internetzugang übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

Der Gast ist zudem verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. Der Gast wird insbesondere:

• das Internet weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen und
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen.

Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Gast und /oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch für die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

Timmendorfer Strand, im April 2024